Corona-Regeln in unserem Vereinsheim

Es gelten die aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung des Lander Rheinland-Pfalz (hier).
Bitte beachten Sie bei der Teilnahme an unseren Angeboten im Vereinsheim insbesondere folgende Regelungen:
- Personenbeschränkungen: Schlossgarten: keine, Vereinsheim: maximal 25 Personen
- Für Nicht-Tänzer (z. B. Zuschauer) gilt im Vereinsheim weiterhin die Maskenpflicht (FFP2-Maske!)
- Es bestehen aktuell keine Einschränkungen bzgl. des Genesen-/Getestet-/Geimpft-Status.